Leerstandsnutzung

Wir fordern wir das Recht, lang leerstehenden Raum für unkommerzielle Projekte nutzen zu können. Neben der Belebung der NachbarInnenschaft hat es die Wirkung einer Strafsteuer für Leerstand. Durch die Gefahr den Eigentumsanspruch auf ungenützten Raum zu verlieren, wird der Mietpreisspekulation entgegengewirkt und Mieten niedrig gehalten.

Streichung des § 37 SPG "Auflösung von Besetzungen"

Gesetzesentwurf: Leerstandsnutzung

(1) Wenn eine Liegenschaft über ein Jahr weder für Bauarbeiten, gewerbliche Aktivitäten oder zum Wohnen genutzt wird, ist deren Inanspruchnahme durch Dritte für nicht kommerzielle Zwecke gestattet. Betriebs- und Instandhaltungskosten sind von den Nutzenden zu entrichten.

(2) Sobald die Möglichkeit der Umsetzung neuer Nutzungspläne der Eigentümerin oder des Eigentümers nachgewissen werden können, muss die Liegenschaft innerhalb einer Frist von einem Monat wieder verlassen werden. Der Zustand muss dabei zumindest dem Niveau vor der Inanspruchnahme entsprechen.

(3) Wenn ein Liegenschaft über drei Jahre weder für Bauarbeiten, gewerbliche Aktivitäten oder zum Wohnen genutzt wird oder die Zwischennutzung über ein Jahr andauert, verliert Absatz 2 seine Gültigkeit und die Leerstandsnützerinnen und -nützer erhalten ein unbefristetes Nutzungsrecht für nicht kommerzielle Zwecke. 

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